Curafact Pflegeberatung
Leistungen · 13. Oktober 2026

Jahresende 2026: Diese Pflege-Ansprüche sollten Sie jetzt prüfen

Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege: Was Sie vor dem Jahreswechsel prüfen sollten, damit nichts verfällt – und warum Sie gerade jetzt nicht auf die Reform warten sollten.

Die Beträge gelten nach heutigem Recht (Stand Oktober 2026). Für Ihre persönliche Situation sind die Auskunft Ihrer Pflegekasse und § 45b sowie § 42a SGB XI maßgeblich.

Warum jetzt prüfen?

Viele Leistungen der Pflegeversicherung werden nicht abgerufen, weil niemand an sie denkt. Zum Jahresende lohnt sich ein kurzer Blick, was Ihnen noch zusteht. Hinzu kommt: Die geplante Pflegereform soll Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege in der heutigen Form ersetzen. Das ist noch kein Gesetz, doch bis dahin gelten Ihre heutigen Ansprüche.

1. Entlastungsbetrag (131 Euro im Monat)

2. Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (gemeinsamer Jahresbetrag)

3. Beratungsbesuch nicht vergessen

Wenn Sie Pflegegeld beziehen, ist der Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI vorgeschrieben. Wird er versäumt, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen. Prüfen Sie, wann Ihr nächster Termin fällig ist, und vereinbaren Sie ihn rechtzeitig.

Eine kurze Checkliste

Wir besprechen das gerne im Beratungsgespräch mit Ihnen und erklären, was in Ihrer Situation möglich ist.

Fragen zu Ihrer Situation?

Wir erklären Ihnen im Beratungsgespräch, was die Neuerungen für Sie bedeuten.

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