Curafact Pflegeberatung
Ratgeber · Zuschuss

Entlastungsbetrag & Umwandlungsanspruch

Ein monatlicher Zuschuss speziell für Entlastung im Alltag – oft ungenutzt, dabei einfach zu beantragen und flexibel einsetzbar.

Was ist der Entlastungsbetrag?

Alle Personen mit anerkanntem Pflegegrad (1 bis 5), die zu Hause gepflegt werden, haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag. Er ist zweckgebunden für Angebote, die den Alltag der pflegebedürftigen Person und ihrer Angehörigen erleichtern – etwa Betreuungsangebote, hauswirtschaftliche Hilfen oder anerkannte Nachbarschaftshilfe.

Wofür darf er verwendet werden?

Nicht genutzte Beträge verfallen nicht sofort, sondern können in der Regel in das Folgejahr übertragen werden – ein häufiger Grund, warum sich eine regelmäßige Prüfung lohnt.

Der Umwandlungsanspruch

Personen mit Pflegegrad 2 bis 5, die ambulante Pflegesachleistungen nur teilweise ausschöpfen, können einen Teil ihres nicht verbrauchten Sachleistungsbetrags zusätzlich für Entlastungsangebote im Alltag einsetzen – den sogenannten Umwandlungsanspruch. So lässt sich das monatliche Budget für Entlastung spürbar erhöhen.

Die genauen Beträge für Entlastungsbetrag, Übertragbarkeit und Umwandlungsanspruch hängen vom Pflegegrad ab und werden regelmäßig angepasst. Wir rechnen Ihnen Ihren persönlichen Anspruch gerne konkret vor.

Nutzen Sie Ihren Entlastungsbetrag bereits voll aus?

Wir besprechen mit Ihnen in der Pflegeberatung, wie Sie Ihr Budget sinnvoll nutzen können.

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