Nachbarschaftshilfe
Nicht jede Unterstützung im Alltag muss von einem professionellen Pflegedienst kommen. Anerkannte Nachbarschaftshilfe kann über den Entlastungsbetrag erstattet werden.
Was ist anerkannte Nachbarschaftshilfe?
Nachbarschaftshilfe sind haushaltsnahe und alltagsunterstützende Hilfen, die von Personen aus dem persönlichen Umfeld – etwa Nachbarn, Freunden oder Bekannten – erbracht werden, ohne dass diese einen professionellen Pflegedienst betreiben. Damit die Kosten von der Pflegekasse über den Entlastungsbetrag erstattet werden, muss die Hilfe als solche anerkannt sein.
Wer darf Nachbarschaftshilfe leisten?
In der Regel dürfen Nachbarschaftshelfer nicht gewerblich in der Pflege tätig sein und höchstens eine begrenzte Anzahl an Pflegebedürftigen betreuen. Häufig ist zusätzlich eine kurze Einweisung oder Schulung sowie eine Anmeldung bei der Pflegekasse bzw. einer anerkannten Koordinierungsstelle erforderlich.
Was kann übernommen werden?
- Einkaufen, Botengänge und kleinere Hausarbeiten
- Gesellschaft leisten und stundenweise Betreuung
- Begleitung zu Terminen
- Unterstützung bei der Tagesstrukturierung
Die genauen Voraussetzungen für die Anerkennung von Nachbarschaftshilfe unterscheiden sich je nach Bundesland und Pflegekasse. Welche Voraussetzungen für Sie gelten, klären wir gerne im Beratungsgespräch.
So funktioniert die Erstattung
Die Kosten für anerkannte Nachbarschaftshilfe können über den monatlichen Entlastungsbetrag erstattet werden. Wie das in Ihrem Fall funktioniert, erklären wir Ihnen im Beratungsgespräch.
Fragen zur Nachbarschaftshilfe?
Wir erklären Ihnen im Beratungsgespräch, welche Voraussetzungen für Sie gelten.
