Update · 13. Oktober 2026
Update vom 13. Oktober 2026: Der Gesetzentwurf liegt dem Bundesrat vor, der Zeitplan für Bundestag und Bundesrat ist ergänzt. Außerdem ist klarer, wie Pflegegeld, Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege künftig zusammenspielen sollen.Wichtig: Das ist ein Gesetzentwurf, noch kein Gesetz. Bundestag und Bundesrat beraten noch, der Text kann sich ändern. Bis zur Verkündung im Bundesgesetzblatt gilt das heutige Recht.
Wo steht das Gesetz gerade? (Stand 13. Oktober 2026)
Die geplante Reform heißt Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG). Ein erster Referentenentwurf wurde im Juni 2026 veröffentlicht, am 30. September 2026 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf beschlossen. Er ist am 9. Oktober 2026 als besonders eilbedürftig beim Bundesrat eingegangen (Drucksache 587/26) und dort noch nicht beraten. Im Bundestag hat die Beratung noch nicht begonnen.
Der bisher geplante Zeitplan
- 6. November 2026: erste Lesung im Bundestag (laut AOK-Gesetzesmonitor geplant, vom Bundestag nicht bestätigt)
- 30. November 2026: erster Durchgang im Bundesrat (geplant; die Frist für die Stellungnahme des Bundesrats endet laut Drucksache am 20. November)
- 11. Dezember 2026: zweite und dritte Lesung im Bundestag (geplant)
- 18. Dezember 2026: zweiter Durchgang im Bundesrat (geplant)
- 1. Januar 2027 und 1. Januar 2028: geplantes Inkrafttreten, je nach Regelung
Diese Termine sind Planungen und nicht amtlich bestätigt. Sie können sich verschieben, zum Beispiel bei Streit zwischen den Regierungsparteien oder bei Änderungswünschen der Länder.
Die wichtigsten geplanten Änderungen
- Neue Budgets statt vieler Einzelleistungen: Die Leistungen für die häusliche Pflege sollen in Budgets gebündelt werden, unter anderem ein Entlastungsbudget und ein Sachleistungsbudget.
- Das Pflegegeld soll im Entlastungsbudget aufgehen und auch Ersatzpflege sowie Pflegehilfsmittel zum Verbrauch abdecken. Für die Pflegegrade 2 bis 5 nennt der Entwurf monatlich 380, 630, 890 und 1.080 Euro.
- Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege sollen in ihrer heutigen Form entfallen. Die Aufgaben sollen auf die neuen Budgets verteilt werden, unter anderem ein Sozialraumbudget (ab Pflegegrad 2 vorgesehen: 175 Euro im Monat) und ein Überbrückungsbudget (bis zu 2.285 Euro im Jahr).
- Wer bisher alle Leistungen voll ausschöpft, kann 2027 insgesamt weniger zur Verfügung haben als 2026. Auswertungen nennen für Pflegegrad 2 und 3 etwa 830 bis 860 Euro im Jahr; die Zahlen unterscheiden sich je nach Berechnung und Quelle.
- Höhere Schwellen bei den Pflegegraden: Pflegegrad 1 soll ab 15 statt 12,5 Punkten beginnen, Pflegegrad 2 ab 30 statt 27 und Pflegegrad 3 ab 50 statt 47,5 Punkten.
- Pflegegrad 1 bleibt, verliert nach den vorliegenden Berichten aber voraussichtlich den Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat.
- Bestandsschutz: Bestehende Pflegegrade sollen erhalten bleiben, solange sich die Selbstständigkeit nicht nachweislich verbessert hat.
- Beitragssatz: Der allgemeine Beitragssatz soll bei 3,6 Prozent bleiben. Kinderlose Mitglieder ab 23 Jahren sollen einen höheren Zuschlag zahlen.
- Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI: Er soll langfristig in eine neue „Pflegebegleitung“ überführt werden. Der genaue Zeitpunkt ist noch nicht gesichert, die Quellen nennen 2028 bis 2029.
Was bedeutet das für Sie jetzt?
- Nichts überstürzen: Bis das Gesetz verkündet ist, gelten Ihre heutigen Ansprüche unverändert weiter.
- Der Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI bleibt bis auf Weiteres Pflicht, wenn Sie Pflegegeld beziehen.
- Nutzen Sie Ihre Ansprüche für 2026 aus, vor allem den Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege. Unsere Übersicht zum Jahresende finden Sie hier unter „Aktuelles“.
- Haben Sie bereits einen Pflegegrad, sieht der Entwurf einen Bestandsschutz vor. Eine Neubegutachtung ist dafür nicht nötig.
Wir halten Sie auf dem Laufenden
Dieser Beitrag bleibt ganz oben und wird aktualisiert, sobald sich im Gesetzgebungsverfahren etwas Wesentliches ändert. Eine Änderung erkennen Sie am „Update“-Hinweis in der Übersicht. Wenn Sie wissen möchten, was die Pläne für Ihre persönliche Situation bedeuten, sprechen Sie uns gern an.
Quellen und weiterführende Informationen
